Grundsicherung beim Umzug – das ist zu beachten

Bei Grundsicherung ist ein Umzug kaum zu verkraften, aber häufig werden Sie vom Amt angehalten, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Zum Glück bekommen Sie, wie Umzüge Neumond aus Erfahrung weiß auf Antrag einen Zuschuss zu den Umzugskosten. Viele unserer Kunden bekommen bei der Grundsicherung den Umzug sogar komplett bezahlt.

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Unterschied Umzug bei Grundsicherung oder Hartz 4

Die Leistungen sind bei Grundsicherung und Hartz 4 weitgehend identisch, aber die Voraussetzungen unterscheiden sich erheblich. Grundsicherung bekommen Bedürftige, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Anders als bei einem Hartz 4 Umzug spielt es keine Rolle, ob am neuen Wohnort eine Arbeitsaufnahme leichter ist als an ihrem jetzigen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Umzugsservice in Berlin

Sie müssen vor dem Umzug einen Antrag stellen und belegen, dass ein Umzug aus eigener Kraft oder mit privaten Umzugshelfern nicht möglich ist. Ferner müssen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge vorlegen, um zu belegen, dass für das Umzugsunternehmen die Kosten angemessen sind. Umzüge Neumond unterbreitet Ihnen gerne schriftlich einen Kostenvoranschlag zur Vorlage beim Sozialamt.

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Umzug bei Grundsicherung in angemessene Wohnung

Für Alleinstehende gilt eine normal ausgestattete Wohnung bis zu einer Wohnfläche von etwa 50 Quadratmeter als angemessen. Wenn Sie in einer größeren Wohnung leben, kann ein Umzug bei Grundsicherung in eine angemessene Wohnung verlangt werden. Natürlich haben Sie das Recht auch ohne Aufforderung in eine günstigere Wohnung zu ziehen. 

Sie müssen aber grundsätzlich folgendes beachten:

  • Sprechen Sie mit beim Sozialamt vor, um zu erkunden, ob die Miete für die neue Wohnung übernommen wird.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Umzugsbeihilfe. Wichtig: Jedes Haushaltsmitglied muss einen stellen.
  • Beschaffen Sie sich ein ärztliches Attest, wenn Sie nicht in der Lage sind, den Umzug selbst zu erledigen.
  • Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn Sie die Zusicherungen auf Kostenübernahme haben.

Übernahme der Kosten für die neue Wohnung und der tatsächlichen Kosten des Umzugs

Grundsätzlich sind Sie gehalten, den Umzug selbst zu organisieren. Sie bekommen daher lediglich die Kosten eines Mietwagens, des Umzugsmaterials und Umzugskartons erstattet. Auch die Kosten für die Ernährung und den Auslagenersatz von privaten Umzugshelfern übernimmt das Sozialamt. Üblicherweise muss der Umzug mit privaten Umzugshelfern erfolgen.Nach dem Umzug bezahlt das Sozialamt die Kosten für die neue Wohnung und, sofern Sie vertraglich verpflichtet sind, auch bis zu 3 Monaten die Mieter der alten Wohnung.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Umzugsservice in Berlin

Sie müssen vor dem Umzug einen Antrag stellen und belegen, dass ein Umzug aus eigener Kraft oder mit privaten Umzugshelfern nicht möglich ist. Ferner müssen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge vorlegen, um zu belegen, dass für das Umzugsunternehmen die Kosten angemessen sind. Umzüge Neumond unterbreitet Ihnen gerne schriftlich einen Kostenvoranschlag zur Vorlage beim Sozialamt.

Erstattungen für Umzugsmaterial und andere Kosten

Umzugskartons und Verpackungsmaterial: Die Kosten werden grundsätzlich übernommen.

Transporte: Üblicherweise bekommen Sie nur die Kosten für einen Mietwagen erstattet, im Einzelfall auch für einen Wagen mit Fahrer

Gewerbliche Umzugshelfer: Kosten für Helfer beim Beladen werden nur erstattet, wenn Sie körperlich nicht in der Lage sind das Fahrzeug selbst zu beladen.

Ein- und Auspackservice: Diese Kosten werden selten übernommen

Montageservice: Können in Ausnahmefällen übernommen werden.
Wenn Sie nachweislich nicht in der Lage sind, ohne die Hilfe eines Umzugsservice in Berlin umzuziehen, bekommen Sie unter Umständen alle Kosten in kompletter Höhe erstattet.

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